Ganztägig arbeitende Grundschule

Gesetzliche Grundlage

Schulgesetz MV § 39 "Ganztägiges Lernen"

"(1) Ganztägiges Lernen kann als ganztägig arbeitende Grundschule und als Ganztagsschule, in der Regel in einer gebundenen Form, organisiert werden.

(2) Alle ganztägig arbeitenden Schulen unterbreiten den Schülerinnen und Schülern zusätzlich zum Unterricht nach der jeweiligen Stundentafel an mindestens drei Tagen der Woche Unterricht ergänzende Angebote. Diese zusätzlichen Bildungs-, Freizeit- und Betreuungsangebote sollen auf der Grundlage des Schulprogramms eine pädagogische Einheit mit dem Unterricht bilden."

 

Rückblick

Mit der Einrichtung der Vollen Halbtagsschule im Jahre 1996 erweiterte sich der pädagogische Gestaltungsspielraum unserer Schule. Dieser wurde seitdem durch unsere Lehrkräfte, aber auch durch unsere außerschulischen Kooperationspartner mit Leben gefüllt. Dabei haben wir im Laufe der Jahre vielfältige Erfahrungen gesammelt und auch immer wieder Veränderungen vorgenommen.

 

Zielsetzung

Die Ganztägig arbeitende Grundschule ist die pädagogische Antwort auf die veränderte Lebenswelt unserer Kinder. Bildung und Erziehung finden in der Grundschule sowohl im Unterricht als auch im außerunterrichtlichen Bereich statt. Die Grundschule bietet den Kindern einen Erfahrungsraum für selbstständiges und gemeinsames Lernen, in dem sie soziale und personale Kompetenzen erwerben können. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte haben mehr Zeit, um Grundlagen für eine ganzheitliche Bildung und Erziehung zu schaffen. Die Schule entwickelt sich immer mehr zum Lern- und Lebensort für alle Kinder, mit dem sie sich identifizieren und in dem sie sich wohl fühlen. Dazu gehört es, die soziale Erziehung zu festigen, das pädagogische Angebot weiter zu entwickeln sowie Interessen, Neigungen und Begabungen zu fördern.

 

Grundsätze

Alle Schülerinnen und Schüler nehmen an der ganztägig arbeitenden Grundschule teil.

Jedes Kind nimmt mindestens ein Angebot der Ganztägig arbeitenden Grundschule wahr. Erstrebenswert ist eine Teilnahme an mehreren Angeboten. Die Eltern melden ihr Kind schriftlich und verbindlich für die Dauer eines Schuljahres an. Die Angebote orientieren sich an den Wünschen der Kinder und können jährlich geändert werden.

 

Aktuelle Angebote

  • Verpflichtende Angebote für die Schülerinnen und Schüler der 1. Klassen sind eine Stunde Englisch und eine Stunde Klassentreff bzw. Medienbildung im vierzehntägigen Wechsel.
  • Verpflichtende Angebote für die Schülerinnen und Schüler der 2. Klassen sind eine Stunde Englisch und eine Stunde Klassentreff bzw. Medienbildung.

  • Darüber hinaus können alle Schülerinnen und Schülern aus einem jährlich wechselnden Angebot nach ihren Neigungen Freizeitaktivitäten auswählen. Zu diesem Angebot gehören zurzeit Fußball, Ballspiele für Mädchen, Tanzen, diverse Bewegungs- und Entspannungsangebote, eine kunterbunte und kreative Kunstwerkstatt, Nähen und Makramee.

  • Außerdem bieten wir für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen, die den Hort nicht besuchen, dreimal wöchentlich (montags, dienstags und donnerstags) eine Hausaufgabenzeit an.